Gefahrgut-Transport
Chemikalien, Lithiumbatterien, Feuerwerk und mehr – mit zertifizierten Fahrern und zugelassenen Fahrzeugen. Express-Zustellung deutschlandweit und nach Europa.
Was wir transportieren
Nicht jeder Kurier darf Gefahrgut transportieren. Wir bieten ADR-konforme Gefahrgutlogistik für verschiedene Klassen – als Express-Kurier oder Direktfahrt.
Wie wir arbeiten
Vor jedem Gefahrguttransport klären wir Klassifizierung, Verpackung und Dokumentation. Sprechen Sie uns an – wir finden die passende Lösung für Ihre Sendung.
Für wen
Labore, Chemiehändler, Batteriehersteller, Pyrotechnik-Unternehmen und Industriebetriebe, die zuverlässige Gefahrgutlogistik brauchen – ohne eigene Flotte aufbauen zu müssen.
Übersicht: Die 9 ADR-Gefahrgutklassen
Das ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route) teilt gefährliche Güter in neun Hauptklassen ein. Jede Klasse beschreibt eine bestimmte Gefahr und legt fest, welche Vorschriften für Verpackung, Kennzeichnung und Transport gelten.
| Klasse | Bezeichnung | Beispiele |
|---|---|---|
| 1 | Explosive Stoffe und Gegenstände | Feuerwerk (1.4G/1.4S), Sprengzünder, Munition |
| 2 | Gase (verdichtet, verflüssigt, gelöst) | Propan, Sauerstoff, Acetylen, CO₂-Flaschen |
| 3 | Entzündbare flüssige Stoffe | Benzin, Ethanol, Aceton, Lacke, Klebstoffe |
| 4 | Entzündbare feste Stoffe | Streichhölzer, Schwefel, Metallpulver, Natrium |
| 5 | Oxidierende Stoffe und organische Peroxide | Wasserstoffperoxid, Kaliumnitrat, Bleichmittel |
| 6 | Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe | Pestizide, medizinische Proben (UN3373), Blausäure |
| 7 | Radioaktive Stoffe | Medizinische Isotope, Messgeräte, Rauchmelder |
| 8 | Ätzende Stoffe | Schwefelsäure, Natronlauge, Batterieflüssigkeit |
| 9 | Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände | Lithiumbatterien (UN3480/3481), Asbest, Trockeneis |
Die Unterklassen (z. B. 1.4G, 6.1, 4.2) präzisieren die Gefahr weiter. Welche Klasse für Ihre Sendung zutrifft, ergibt sich aus der UN-Nummer des Stoffes und dem zugehörigen Sicherheitsdatenblatt (SDS).
Was ist das ADR?
Das ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route) ist ein völkerrechtliches Abkommen, das den Straßentransport gefährlicher Güter in Europa regelt. Es wird alle zwei Jahre aktualisiert – die aktuelle Fassung gilt seit dem 1. Januar 2025.
Das ADR regelt unter anderem:
- Klassifizierung – Einteilung gefährlicher Stoffe in Gefahrgutklassen und Unterklassen
- Verpackung – Zugelassene Verpackungstypen, Prüfvorschriften und UN-Codierung
- Kennzeichnung – Gefahrzettel, Placards, orangefarbene Warntafeln
- Dokumentation – Beförderungspapier, schriftliche Weisungen, ADR-Bescheinigung des Fahrers
- Fahrzeugzulassung – Technische Anforderungen an Fahrzeuge für bestimmte Gefahrgutklassen
- Schulung – ADR-Basiskurs und Aufbaukurse für Fahrzeugführer
In Deutschland wird das ADR durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in nationales Recht umgesetzt.
Verpackung und Kennzeichnung
Gefahrgut darf nur in UN-geprüften Verpackungen transportiert werden. Jede zugelassene Verpackung trägt einen UN-Code (z. B. 4G/Y25/S/...), der Verpackungstyp, Prüfniveau und Zulassung angibt.
Gefahrzettel (Labels)
Jedes Versandstück muss mit dem entsprechenden Gefahrzettel (Raute, 100×100 mm) und der UN-Nummer versehen sein. Bei Lithiumbatterien kommt zusätzlich die Batterie-Kennzeichnung nach Sondervorschrift 188 hinzu.
Orangefarbene Warntafeln
Fahrzeuge, die Gefahrgut oberhalb der Freigrenzen transportieren, müssen vorne und hinten orangefarbene Warntafeln (40×30 cm) führen. Bei bestimmten Stoffen sind bezifferte Tafeln mit Gefahrnummer und UN-Nummer vorgeschrieben.
Begleitdokumente
Jeder Transport benötigt ein Beförderungspapier (auch: Frachtbrief Gefahrgut) mit Angaben zu UN-Nummer, Versandbezeichnung, Klasse, Verpackungsgruppe, Menge und Absender/Empfänger. Zusätzlich müssen die schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblatt) in der Fahrersprache mitgeführt werden.
Freistellungen und Kleinmengen
Nicht jeder Transport gefährlicher Güter fällt unter die volle ADR-Regelung. Es gibt gestaffelte Erleichterungen:
1000-Punkte-Regel (ADR 1.1.3.6)
Jeder Gefahrgutklasse ist ein Faktor zugeordnet. Die Summe aus Menge × Faktor darf 1000 nicht überschreiten. Unterhalb dieses Schwellenwerts entfallen viele Pflichten – etwa die Fahrzeugkennzeichnung und bestimmte Ausrüstungsanforderungen. Die ADR-Schulung des Fahrers und das Beförderungspapier bleiben aber weiterhin Pflicht.
Begrenzte Mengen (Limited Quantities)
Kleinere Verpackungseinheiten (z. B. bis 1 Liter für Klasse 3) dürfen als begrenzte Mengen versendet werden. Es gelten vereinfachte Vorschriften: keine ADR-Schulung des Fahrers erforderlich, keine Gefahrzettel auf den Versandstücken – stattdessen das LQ-Symbol (Raute mit schwarzem Rand).
Freigestellte Mengen (Excepted Quantities)
Noch kleinere Mengen (wenige Milliliter oder Gramm) können als freigestellte Mengen transportiert werden und unterliegen kaum noch den ADR-Vorschriften. Die Verpackung muss aber einem bestimmten Muster entsprechen und mit „EQ“ gekennzeichnet sein.
Lithiumbatterien versenden
Lithiumbatterien gehören zu den am häufigsten transportierten Gefahrgütern. Sie fallen unter Klasse 9 und werden in drei Kategorien eingeteilt:
| UN-Nummer | Beschreibung | Sondervorschrift |
|---|---|---|
| UN3480 | Lithium-Ionen-Batterien (einzeln) | SV 188, 230, 310, 376 |
| UN3481 | Lithium-Ionen-Batterien in oder mit Geräten | SV 188, 230, 348, 376 |
| UN3090 | Lithium-Metall-Batterien (einzeln) | SV 188, 230, 310, 376 |
| UN3091 | Lithium-Metall-Batterien in oder mit Geräten | SV 188, 230, 348, 376 |
Entscheidend für die Transportvorschriften sind Wattstunden (Wh) bei Lithium-Ionen- und Lithiumgehalt (g) bei Lithium-Metall-Batterien. Kleine Batterien (≤ 100 Wh bzw. ≤ 2 g Li) können unter Sondervorschrift 188 mit reduzierten Anforderungen versendet werden.
Die korrekte Einstufung ist Voraussetzung für den Transport. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung bei der Klassifizierung benötigen.
Glossar: Wichtige Begriffe im Gefahrguttransport
Häufige Fragen zum Gefahrguttransport
Jedes Transportunternehmen, das die ADR-Vorschriften erfüllt. Voraussetzungen sind: Der Fahrer benötigt eine gültige ADR-Bescheinigung, das Fahrzeug muss für die jeweilige Gefahrgutklasse zugelassen sein, und das Unternehmen muss einen Gefahrgutbeauftragten bestellt haben.
Die Kosten hängen von Gefahrgutklasse, Menge, Strecke und Dringlichkeit ab. Gefahrguttransporte sind in der Regel teurer als Standardsendungen, da zertifizierte Fahrer, zugelassene Fahrzeuge und zusätzliche Dokumentation erforderlich sind. Fragen Sie bei Ihrem Kurierdienst nach einem konkreten Angebot.
Unser Schwerpunkt liegt auf den Klassen 1.4 (Feuerwerk), 3 (entzündbare Flüssigkeiten), 6.1 (giftige Stoffe), 8 (ätzende Stoffe) und 9 (verschiedene gefährliche Stoffe inkl. Lithiumbatterien). Für andere Klassen sprechen Sie uns gerne an.
Ja. Als Absender tragen Sie Pflichten nach ADR: Sie müssen den Stoff korrekt klassifizieren, eine zugelassene Verpackung verwenden und das Beförderungspapier ausstellen. Viele Kurierdienste unterstützen bei der Prüfung – fragen Sie vorab nach.
Ja, Lithiumbatterien (UN3480/3481 und UN3090/3091) können per Express versendet werden, sofern der Kurierdienst dafür zugelassen ist. Entscheidend sind die Wattstunden (Wh) bzw. der Lithiumgehalt (g) – davon hängen Verpackungsanforderungen und Kennzeichnungspflichten ab.
Die 1000-Punkte-Regel (ADR 1.1.3.6) ermöglicht Gefahrguttransporte mit reduzierten Anforderungen, wenn die beförderte Menge unter einem bestimmten Schwellenwert bleibt. Jeder Gefahrgutklasse ist ein Faktor (1, 3 oder 50) zugeordnet. Solange das Produkt aus Menge (in Litern oder Kilogramm) und Faktor insgesamt 1000 nicht überschreitet, gelten Erleichterungen bei Fahrzeugkennzeichnung und Ausrüstung.
Grundsätzlich ja. Jedes Unternehmen, das an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist – ob als Absender, Beförderer, Verpacker oder Verlader – muss einen Gefahrgutbeauftragten (GBF) schriftlich bestellen. Ausnahmen gelten nur für Unternehmen, die ausschließlich freigestellte Mengen oder begrenzte Mengen versenden.
Gefahrgut kann sowohl als Overnight Express (Abholung abends, Zustellung am nächsten Morgen) als auch als Same-Day Direktfahrt transportiert werden. Die tatsächliche Laufzeit hängt von Strecke, Gefahrgutklasse und möglichen Tunnelbeschränkungen ab. Bei zeitkritischen Sendungen sollte die Routenplanung Restriktionen frühzeitig berücksichtigen.
Das ADR schreibt vor, dass bei jedem Gefahrguttransport schriftliche Weisungen (Unfallmerkblatt) mitgeführt werden. Diese beschreiben für jede Gefahrgutklasse die konkreten Sofortmaßnahmen: Absicherung der Unfallstelle, Benachrichtigung der Rettungskräfte und Vermeidung weiterer Kontamination. Außerdem muss das Fahrzeug mit der vorgeschriebenen Notfallausrüstung (Feuerlöscher, Warnweste etc.) ausgestattet sein.
In der Regel ja. Die meisten Transportunternehmen verfügen über eine Versicherung, die auch Gefahrgüter abdeckt. Die Höhe der Deckungssumme hängt von der Art des Gutes und dem Warenwert ab. Klären Sie vorab mit Ihrem Transportdienstleister, ob eine Zusatzversicherung für besonders wertvolle oder risikoreiche Sendungen erforderlich ist.