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WaffG-konform

Waffenversand

Sicherer und gesetzeskonformer Versand von Sport- und Jagdwaffen samt Munition – mit persönlicher Übergabe an Berechtigte.

Waffenversand für Sportschützen und Jäger

Der Transport von Waffen und Munition unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Als gewerblicher Beförderer arbeiten wir auf Grundlage von §12 Abs. 1 Nr. 2 WaffG, der die vorübergehende Besitzübernahme zur gewerbsmäßigen Beförderung erlaubt. Wir transportieren Ihre Sportwaffe oder Jagdwaffe in verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnissen und übergeben sie ausschließlich persönlich an den waffenrechtlich berechtigten Empfänger.

Gewerbliche Beförderung
Waffenversand nach §12 Abs. 1 Nr. 2 WaffG – deutschlandweit.
Persönliche Übergabe
Zustellung nur an den berechtigten Empfänger gegen Vorlage von WBK und Ausweis.
Verschlossener Transport
Transport in verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnissen gemäß Waffengesetz.
Lückenlose Dokumentation
Vollständige Transportdokumentation und Übergabeprotokolle für jede Sendung.

Übergabe und Sicherheit

Waffen werden ausschließlich in verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnissen transportiert. Die Waffe ist entladen und nicht zugriffsbereit. Die Übergabe erfolgt persönlich an den berechtigten Empfänger gegen Vorlage der waffenrechtlichen Erlaubnis und eines gültigen Ausweisdokuments. Eine Abstellung ohne persönliche Übergabe ist ausgeschlossen.

Welche Waffen wir transportieren

Unser Schwerpunkt liegt auf dem Versand von Sportwaffen und Jagdwaffen für Sportschützen, Jäger und Händler. Dazu gehören Kurzwaffen und Langwaffen mit gültiger WBK-Eintragung sowie Jagdgewehre und -büchsen. Auch Munition transportieren wir – der Empfänger muss eine gültige Munitionserwerbsberechtigung vorweisen.

Für Sportschützen, Jäger und Händler

Wir transportieren Waffen für Sportschützen, Jäger, Waffenhändler und Büchsenmacher mit gültiger waffenrechtlicher Erlaubnis. Ob Sie eine Waffe an einen Käufer versenden oder vom Büchsenmacher zurückbekommen – wir kümmern uns um den sicheren Versand.

Maximale Diskretion und Express-Optionen

Waffensendungen werden in neutralen, nicht gekennzeichneten Fahrzeugen transportiert. Weder am Fahrzeug noch an der Verpackung sind Rückschlüsse auf den Inhalt möglich. Für dringende Sendungen bieten wir Same-Day und Overnight Express – damit Ihre Waffe sicher und termingerecht am Ziel ankommt.


Das deutsche Waffengesetz (WaffG) im Überblick

Das Waffengesetz (WaffG) regelt in Deutschland den Umgang mit Waffen und Munition. Es umfasst den Erwerb, Besitz, die Überlassung, das Führen, den Transport und den Handel. Für gewerbliche Beförderer wie Kurierdienste ist insbesondere §12 Abs. 1 Nr. 2 WaffG die zentrale Rechtsgrundlage: Wer Waffen oder Munition von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung vorübergehend erwirbt, benötigt dafür keine eigene Waffenbesitzkarte.

Zentrale Vorschriften für den Waffenversand

  • §12 Abs. 1 Nr. 2 WaffG – Gewerbliche Beförderung – Gewerbliche Beförderer dürfen Waffen und Munition von einem Berechtigten vorübergehend erwerben und transportieren, ohne eine eigene Erlaubnis zum Erwerb und Besitz zu benötigen. Die Berechtigung des Absenders und Empfängers muss dabei offenkundig sein oder nachgewiesen werden.
  • §21 WaffG – Waffenhandelserlaubnis – Wer gewerbsmäßig Waffen oder Munition vertreibt oder überlässt, benötigt eine Waffenhandelserlaubnis. Dies betrifft Waffenhändler und Büchsenmacher, nicht den reinen Transportdienstleister.
  • Transportanforderungen – Waffen müssen während des Transports nicht schussbereit (entladen) und nicht zugriffsbereit (in verschlossenem Behältnis) sein.
  • §34 WaffG – Pflichten im Waffenhandel – Der Waffenhandel unterliegt strengen Aufzeichnungs- und Meldepflichten. Jede Überlassung muss im Waffenhandelsbuch dokumentiert werden.

Waffenkategorien nach WaffG

Kategorie Beschreibung Erlaubnis
Verbotene Waffen Vollautomatische Waffen, Butterflymesser, getarnte Waffen, Springmesser (über 8,5 cm) Erwerb und Besitz grundsätzlich verboten (Anlage 2, Abschnitt 1 WaffG)
Erlaubnispflichtig Schusswaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre), halbautomatische Waffen Waffenbesitzkarte (WBK), Waffenschein oder Jagdschein erforderlich
Erlaubnisfrei / anmeldepflichtig Druckluftwaffen (über 7,5 Joule), freie Waffen (Schreckschuss mit PTB-Zeichen) Kein WBK erforderlich, Erwerb ab 18 Jahre. Seit 2020: Anmeldepflicht für bestimmte Arten
Wesentliche Waffenteile Lauf, Verschluss, Verschlussstück, Patronenlager Werden rechtlich wie die Waffe selbst behandelt – gleiche Erlaubnispflichten

flex overnight transportiert ausschließlich Waffen und Waffenteile, für die der Absender und der Empfänger eine gültige waffenrechtliche Erlaubnis nachweisen können. Verbotene Waffen sind vom Transport ausgeschlossen.

Erforderliche Dokumente

Sowohl Absender als auch Empfänger müssen über die erforderlichen waffenrechtlichen Erlaubnisse verfügen. Vor jedem Transport prüfen wir die Vollständigkeit und Gültigkeit aller Dokumente.

Dokumente auf Absenderseite

Dokument Erforderlich für Hinweise
Waffenbesitzkarte (WBK) Privatpersonen Muss die zu versendende Waffe namentlich aufführen. Nummer und Ausstellungsdatum werden dokumentiert.
Jagdschein Jäger Berechtigt zum Erwerb und Besitz von Jagdwaffen. Muss gültig sein und wird beim Transport geprüft.
Waffen­handels­erlaubnis Gewerbliche Absender Erlaubnis nach §21 WaffG für Waffenhändler und Büchsenmacher. Enthält Art und Umfang der erlaubten Tätigkeit.
Waffenhandelsbuch Gewerbliche Absender Der Absender muss die Überlassung an den Transporteur im Waffenhandelsbuch dokumentieren.

Dokumente auf Empfängerseite

  • Waffenbesitzkarte oder Jagdschein – Der Empfänger muss bei der persönlichen Übergabe nachweisen, dass er zum Erwerb und Besitz der Waffe berechtigt ist.
  • Gültiges Ausweisdokument – Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung.
  • Ggf. Vorerwerbsberechtigung – Bei bestimmten Waffen (z. B. Kurzwaffen) ist eine Eintragung auf der WBK vor dem Erwerb erforderlich. Dies wird im Vorfeld geklärt.

Wir überprüfen alle Dokumente vor dem Transport und stimmen uns bei Unklarheiten mit Absender und Empfänger ab. Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Transport durchgeführt.

Transportsicherheit und Aufbewahrung während des Transports

Das Waffengesetz stellt hohe Anforderungen an die Sicherheit während des Transports. Ziel ist es, jederzeit den Zugriff Unbefugter auf Waffen und Munition auszuschließen.

Vorschriften für den Transport

  • Verschlossenes Behältnis – Waffen müssen in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden, das nicht ohne Weiteres geöffnet werden kann (z. B. abschließbarer Waffenkoffer oder gesicherter Laderaum).
  • Nicht einsehbar (empfohlen) – Obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben, empfiehlt es sich, die Waffe in einem nicht einsehbaren Behältnis zu transportieren, um keine unnötige Aufmerksamkeit zu erregen.
  • Nicht schussbereit – Die Waffe darf nicht geladen sein. Das bedeutet: keine Munition im Magazin, in der Trommel oder im Patronenlager.
  • Nicht zugriffsbereit – Die Waffe darf nicht unmittelbar in Schussposition gebracht werden können – ein verschlossenes Behältnis erfüllt diese Anforderung.

So stellen wir die Sicherheit sicher

flex overnight transportiert Waffen ausschließlich in verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnissen. Die Waffe ist während des gesamten Transports entladen und nicht zugriffsbereit. Bei der Übergabe prüft unser Kurier die waffenrechtliche Erlaubnis und das Ausweisdokument des Empfängers – erst nach positiver Prüfung wird die Waffe übergeben.

Munitionsversand: Vorschriften und Besonderheiten

Munition unterliegt sowohl dem Waffengesetz (WaffG) als auch dem Sprengstoffgesetz (SprengG) und – ab bestimmten Mengen – den ADR-Gefahrgutvorschriften (Klasse 1.4S). Der Transport von Munition erfordert daher besondere Aufmerksamkeit.

Waffenrechtliche Anforderungen

  • Erlaubnispflicht – Der Erwerb von Munition ist erlaubnispflichtig. Der Empfänger benötigt eine WBK mit Munitionserwerbsberechtigung oder einen gültigen Jagdschein.
  • Verschlossenes Behältnis – Munition muss in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden, sodass kein unmittelbarer Zugriff möglich ist.

Gefahrgutrechtliche Anforderungen

Munitionsart UN-Nummer ADR-Klasse
Patronen für Handfeuerwaffen UN0012 1.4S (Verträglichkeitsgruppe S)
Patronen für Handfeuerwaffen, Manöver UN0014 1.4S
Patronen, Schalldämpfer UN0339 1.4S
Zündhütchen UN0044 1.4S

Bei Mengen unterhalb der Freimengengrenze nach ADR 1.1.3.6 gelten vereinfachte Transportvorschriften. Bei größeren Mengen sind die vollständigen ADR-Vorschriften einzuhalten.

Wer darf Waffen empfangen?

Eine Waffe darf nur an Personen übergeben werden, die zum Erwerb und Besitz dieser Waffe berechtigt sind. Das Waffengesetz definiert genau, welche Dokumente diese Berechtigung nachweisen.

Übersicht der empfangsberechtigten Personengruppen

Personengruppe Nachweis Waffentypen
Sportschützen WBK mit Eintragung der Waffe, Personalausweis Kurzwaffen und Langwaffen gemäß Bedürfnisbescheinigung
Jäger Gültiger Jagdschein, Personalausweis Langwaffen (unbegrenzt), Kurzwaffen (max. 2 plus Nachweise)
Waffenhändler Waffenhandelserlaubnis nach §21 WaffG Alle erlaubnispflichtigen Waffen im Rahmen der Erlaubnis
Büchsenmacher Waffenherstellungserlaubnis nach §21 WaffG Alle Waffen im Rahmen der Herstellungs- und Reparaturerlaubnis
Sammler WBK mit Sammelgenehmigung Waffen gemäß genehmigtem Sammelgebiet
Erben Erbnachweis und Blockierbescheinigung, ggf. WBK-Antrag Geerbte Waffen – Frist: Anmeldung bei Behörde innerhalb 1 Monats

Bei der Übergabe prüft unser Kurier die waffenrechtliche Erlaubnis, die Eintragung der konkreten Waffe und das Ausweisdokument des Empfängers. Erst nach positiver Prüfung wird die Waffe übergeben und die Übergabe dokumentiert.

Glossar: Wichtige Begriffe im Waffenversand

WaffG
Waffengesetz – deutsches Bundesgesetz, das den Umgang mit Waffen und Munition regelt. Umfasst Erwerb, Besitz, Überlassung, Führen, Transport und Handel.
WBK (Waffenbesitzkarte)
Waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen. Jede erlaubnispflichtige Waffe wird namentlich mit Seriennummer eingetragen.
§12 Abs. 1 Nr. 2 WaffG
Ausnahme von der Erlaubnispflicht für gewerbliche Beförderer. Ermöglicht den vorübergehenden Erwerb von Waffen und Munition zur gewerbsmäßigen Beförderung ohne eigene WBK.
§21 WaffG
Rechtsgrundlage für die Waffenhandels- und Waffenherstellungserlaubnis. Benötigt von Waffenhändlern und Büchsenmachern, die gewerbsmäßig Waffen vertreiben oder überlassen.
Sachkundeprüfung
Prüfung nach §7 WaffG, die Kenntnisse in Waffenrecht, Waffentechnik und Handhabung nachweist. Voraussetzung für die Erteilung einer WBK und für gewerbliche Tätigkeiten.
Wesentliche Waffenteile
Lauf, Verschluss, Verschlussstück und Patronenlager gemäß §1 Abs. 2 WaffG. Werden waffenrechtlich wie die vollständige Waffe behandelt.
Waffenhandelsbuch
Pflichtregister für gewerbliche Waffenhändler. Jede Waffe muss mit Angaben zu Erwerb, Überlassung und Empfänger dokumentiert werden. Aufbewahrungspflicht: mindestens 10 Jahre (§34 Abs. 2 WaffG).
Bedürfnisnachweis
Nachweis eines anerkannten Bedürfnisses für den Erwerb einer Waffe – z. B. Sportschütze (Mitgliedschaft im Schießverein), Jäger (Jagdschein) oder Waffensammler (Sammelgenehmigung).
Natio­nales Waffenregister (NWR)
Zentrales elektronisches Register aller in Deutschland erfassten Waffen und waffenrechtlichen Erlaubnisse. Geführt vom Bundesverwaltungsamt.
PTB-Zeichen
Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Kennzeichnet Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die ohne waffenrechtliche Erlaubnis erworben werden können (Mindestalter 18 Jahre).
Blockierbescheinigung
Bestätigung, dass eine Waffe durch einen Büchsenmacher funktionsunfähig gemacht wurde. Relevant bei geerbten Waffen, wenn der Erbe keine WBK beantragen möchte.

Häufige Fragen zum Waffenversand

Unser Schwerpunkt sind Sportwaffen und Jagdwaffen – Kurzwaffen und Langwaffen mit gültiger WBK-Eintragung oder Jagdschein. Auch Munition transportieren wir. Absender und Empfänger müssen die erforderlichen Dokumente vorweisen können. Verbotene Waffen nach Anlage 2 WaffG sind vom Transport ausgeschlossen.

Als Privatperson benötigen Sie eine gültige Waffenbesitzkarte (WBK), auf der die zu versendende Waffe eingetragen ist, oder einen gültigen Jagdschein. Gewerbliche Versender (Händler, Büchsenmacher) benötigen ihre Waffenhandelserlaubnis nach §21 WaffG. Wir überprüfen alle Dokumente vor dem Transport.

Waffen werden in verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnissen transportiert. Die Waffe ist entladen und nicht zugriffsbereit. Munition wird in einem eigenen verschlossenen Behältnis befördert. Die Übergabe erfolgt ausschließlich persönlich an den berechtigten Empfänger.

Die Übergabe erfolgt ausschließlich persönlich an den berechtigten Empfänger gegen Vorlage der waffenrechtlichen Erlaubnis (WBK, Jagdschein oder Waffenhandelserlaubnis) und eines gültigen Ausweisdokuments. Unser Kurier prüft die Dokumente vor der Übergabe. Eine Abstellung ohne persönliche Übergabe ist ausgeschlossen.

Ja, wir transportieren Munition getrennt von Waffen in verschlossenen Behältnissen. Der Empfänger muss eine Munitionserwerbsberechtigung (WBK mit Eintragung oder gültiger Jagdschein) vorweisen. Ab bestimmten Mengen gelten zusätzlich die ADR-Gefahrgutvorschriften (Klasse 1.4S).

Wesentliche Waffenteile sind Lauf, Verschluss, Verschlussstück und Patronenlager gemäß §1 Abs. 2 WaffG. Sie werden waffenrechtlich wie die vollständige Waffe behandelt. Das bedeutet: Absender und Empfänger benötigen dieselben Erlaubnisse wie für die Waffe selbst, und der Transport unterliegt denselben Sicherheitsanforderungen.

Der Büchsenmacher gibt die Waffe mit den erforderlichen Dokumenten (Waffenhandelserlaubnis, Eintragung im Waffenhandelsbuch) an unseren Kurier. Wir transportieren die Waffe gesichert zum Empfänger und übergeben sie nach Prüfung der waffenrechtlichen Erlaubnis und des Ausweises. Der Büchsenmacher erhält eine Kopie des Übergabeprotokolls für sein Waffenhandelsbuch.

Unser Waffenversand beschränkt sich auf Deutschland. Für den internationalen Waffenversand gelten zusätzliche Genehmigungspflichten (Verbringungsgenehmigung, EU-Feuerwaffenrichtlinie), die wir derzeit nicht abdecken.

Die Kosten hängen von Strecke, Dringlichkeit und Versicherungswert ab. Da Waffenversand eine persönliche Übergabe an den berechtigten Empfänger erfordert, liegt der Preis über einem Standardversand. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Eine Abstellung der Waffe ohne persönliche Übergabe ist rechtlich nicht zulässig und wird von uns konsequent ausgeschlossen. Wird der Empfänger nicht angetroffen, nehmen wir die Waffe wieder mit und vereinbaren einen neuen Zustelltermin.

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Wir beraten Sie gerne – persönlich und kostenlos.
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